Der Explosionsschutz ist das Gebiet, in das ich mich in den letzten beiden Jahrzehnten am tiefsten eingearbeitet habe. Ich lege aber Wert darauf, dass ich es immer aus dem Blickwinkel Abwassertechnische Anlagen betrachte. Im Chemieanlagenbereich muss sehr viel feinfühliger vorgegangen werden. In der Kategorie versuche ich die üblichen langjährigen Anschauungen, die oft keine Grundlage mehr haben, aufzuarbeiten. Wenn Sie Fragen haben zum Thema Explosionsschutz auf abwassertechnischen Anlagen, dann bin ich gerne Ihr Ansprechpartner. Geht es um die Überarbeitung Ihres Exschutzdokumentes oder um eine Einschätzung einer neuen oder schon vorhandenen Anlage, dann kann ich Ihnen gerne ein Angebot machen. Inhouseseminare als Grund- und Aufbauschulung können Sie bei der DWA anfragen. Andere Seminarangebote finden Sie unter Serviceangebot oder unter eigene Schulungen.
Hier werde ich immer wieder Artikel zu Tipps und Tricks zur Zonenfreiheit oder -verminderung schreiben.
Hierzu habe ich auch auf der Seite der BGRCI unter Anwendungshinweise widersprüchliche Aussagen gefunden:
"Das Komitee 235 „Errichtung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten” der Deutschen elektrotechnischen Kommission hat sich vor längerer Zeit mit der Frage beschäftigt, inwieweit elektrisch angetriebene Armbanduhren in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden können. Das Komitee hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird u. a. ausgeführt, dass Versuche in der chemischen Industrie, die bereits vor ca. 30 Jahren mit Motoren der Zündschutzart „erhöhte Sicherheit” durchgeführt worden sind, ergeben haben, dass bei laufendem Motor eine explosionsfähige Atmosphäre etwa 40 bis 60 Minuten vorhanden sein muss, ehe im Motorinnern ebenfalls Explosionsgefahr herrscht.
- Details
- Zugriffe: 108
Hier gibt es eine klare Aussage: Es kommt darauf an! Es gibt hier in Fachkreisen keine eindeutige Meinung bzw. viele Veröffentlichungen, die nur explosionsgeschützte Geräte zulassen, insbesondere nur solche in Gerätekategorie 2. Gleichzeitig gibt es am Markt einige Geräte, die vom Hersteller als eigensicher deklariert werden, aber nicht alle Prüfungen durchlaufen haben. Eine genaue Untersuchung gibt es für die Verwendung an Tankstellen, um den Betreiber der Tankstelle eine Zonenausweisung zu ermöglichen. Ich vertrete eher die Meinung, dass die Hauptzündquelle das Trennen des Akkus vom Gerät ist und eine Verwendung als reinen Fotoapparat mit Flugmodus ein, unproblematisch ist. Dies hängt allerdings vom Gehäuse des Gerätes ab.
- Details
- Zugriffe: 114
Grundsätzlich müssen Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen eine ATEX-Zulassung haben. Ausnahmen hierfür sind einfache Betriebsmittel die vom Hersteller auf Zündquellenfreiheit untersucht und in einer Konformitätserklärung bewertet wurden. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Geräte im Sinne der ATEX nicht am Markt zur Verfügung stehen. Dann ist der Arbeitgeber gefragt eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die feststellt, ob das Gerät in einer Exschutzzone sicher betrieben werden darf. In einer Handlungsempfehlung hat der BGRCI diese Problematik behandelt:
- Details
- Zugriffe: 82
Im Jahr 2010 wurden Untersuchungen zur Zündwahrscheinlichkeit und Datenanalyse zur Erfassung der Einflussgrößen mechanisch erzeugter Stahl-Schlagfunken in explosionsfähigen Brenngas/Luft-Gemischen von Dipl.-Ing. Thomas Grunewald, Dr. rer. nat. Robert Finke und Dr.-Ing. Rainer Grätz durchgeführt. Die Untersuchung wurde als Forschungsbericht 292 der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung veröffentlicht.
- Details
- Zugriffe: 91