Hierzu habe ich auch auf der Seite der BGRCI unter Anwendungshinweise widersprüchliche Aussagen gefunden:
"Das Komitee 235 „Errichtung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten” der Deutschen elektrotechnischen Kommission hat sich vor längerer Zeit mit der Frage beschäftigt, inwieweit elektrisch angetriebene Armbanduhren in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden können. Das Komitee hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird u. a. ausgeführt, dass Versuche in der chemischen Industrie, die bereits vor ca. 30 Jahren mit Motoren der Zündschutzart „erhöhte Sicherheit” durchgeführt worden sind, ergeben haben, dass bei laufendem Motor eine explosionsfähige Atmosphäre etwa 40 bis 60 Minuten vorhanden sein muss, ehe im Motorinnern ebenfalls Explosionsgefahr herrscht.
Gestützt auf diese Erfahrungen kann bei Berücksichtigung von Gehäusegröße, und Gehäusekonstruktion davon ausgegangen werden, dass das Eindringen von explosionsfähiger Atmosphäre in eine Armbanduhr wenigstens eine Größenordnung länger dauert, auch wenn das Gehäuse nicht wasserdicht sein sollte. Weil sich eine solche Uhr aber am Arm oder mindestens in der Bekleidung eines Menschen befindet, der sich ohnehin nicht lange in explosionsfähiger Atmosphäre aufhalten kann, da dann meist Arbeitsplatzgrenzwert-Überschreitungen vorliegen, kann davon ausgegangen werden, dass in der Praxis in Gehäuse von Armbanduhren, auch bei Berücksichtigung besonders ungünstiger Umstände, explosionsfähige Atmosphäre nicht eindringen wird. Deshalb ist das Komitee K 235 der Ansicht, dass elektrisch digitale und analog anzeigende Armbanduhren ohne zusätzliche Sonderfunktion wie z. B. Rechner in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 1 und 2 gefahrlos verwendet werden dürfen. Arbeiten in Zone 0 sind ohnehin zu vermeiden."
Im gleichen Text wird dann aber Bezug genommen auf moderne Geräte:
"Häufig wird mittlerweile die Frage nach dem Tragen von Smartwatches, Fitnessarmbändern, GPS-Uhren o. ä. gestellt. Diese verfügen allerdings über vielseitige Sonderfunktionen wie Rechner, Funkverbindung über Bluetooth und ähnliches. Eine Verwendung von handelsüblichen Smartwatches, Fitnessarmbändern, GPS-Uhren o. ä. in explosionsgefährdeten Bereichen ist daher auszuschließen."
Schließt man jetzt Smartwatches, die sich eigenständig in Mobilnetze einwählen können, aus, so könnte man die Begründung in den ersten beiden Absätzen, dass das Eindringen von explosionsgefährdeter Atmosphäre ins Gehäuse in der gleichen Größenordnung liegt, wie bei elektrisch angetriebenen Armbanduhren. Auch die Aufenthaltsdauer des Personals ist weitgehend identisch. Da die Geräte auch relativ teuer sind, ist die Gefahr, dass die Geräte bei der Arbeit im explosionsgefährdeten Bereich zerstört werden, eher unwahrscheinlich ist. Meine Erfahrung ist, dass diese Uhren eher im Bürobereich täglich getragen werden und im gewerblichen Bereich an der Werkbank bleiben.