Hier gibt es eine klare Aussage: Es kommt darauf an! Es gibt hier in Fachkreisen keine eindeutige Meinung bzw. viele Veröffentlichungen, die nur explosionsgeschützte Geräte zulassen, insbesondere nur solche in Gerätekategorie 2. Gleichzeitig gibt es am Markt einige Geräte, die vom Hersteller als eigensicher deklariert werden, aber nicht alle Prüfungen durchlaufen haben. Eine genaue Untersuchung gibt es für die Verwendung an Tankstellen, um den Betreiber der Tankstelle eine Zonenausweisung zu ermöglichen. Ich vertrete eher die Meinung, dass die Hauptzündquelle das Trennen des Akkus vom Gerät ist und eine Verwendung als reinen Fotoapparat mit Flugmodus ein, unproblematisch ist. Dies hängt allerdings vom Gehäuse des Gerätes ab.
Auf der Seite der BGRCI ist ein Text mit Hinweisen für die Verwendung von Smartphones und Tabletts veröffentlicht. LINK.
Auch auf der Seite der BGRCI ist zu finden: Zoneneinteilung an Zapfsäulen für die Abgabe von flüssigen Kraftstoffen. LINK.
Meine Meinung dazu: Wie bereits bei den Hörgeräten kann eine Gefährdungsbeurteilung zur sicheren Verwendung der Geräte in einer Zone 2 führen. Es gibt Ausführungen von Smartphones, die es dem Anwender leicht machen sollen SIM-Karten und Akkus zu wechseln. Diese sind oft unter dem Namen X-Cover bekannt. Dort ist die Rückwand nur geklettet. Sollte das Gerät herunterfallen trennen sich Akku, Rückwand und Telefon voneinander. Damit ist der gefürchtete Zündfunke beim Trennen von Gerät und Akku gegeben.
Wenn die Verbindung zum Mobilnetz schwächer wird, versucht das Gerät das mit erhöhter Leistung auszugleichen. Eine elektromagnetische Abstrahlung auf eigensichere Stromkreise und die überdurchschnittliche Erwärmung des Gerätes wäre die Folge. Die einfache Funktion "Flugmodus" unterbricht die Suche nach dem Netz und damit die Sendeleistung. Die Kamera bleibt funktionsfähig. Wie in der Betrachtung von Tankstellen kann also das Mitführen in Zone 2 mit einer entsprechenden Arbeitsanweisung erlaubt werden. In Zone 1 ist dies zu untersagen.
Auch hier ist dem Personal eine klare Anweisung zu geben, dass die Zone verlassen werden muss, wenn:
- Das Gerät wärmer wird, als im Normalbetrieb ohne Ladesituation.
- Das Gerät heruntergefallen ist und der Akku damit möglicherweise geschädigt wurde.
- Smartphones mit gebrochenem Display auch nicht in der Zone 2 zu verwenden.
- Ein Anruf getätigt werden soll und damit der Flugmodus unterbrochen wird.
Natürlich sind exgeschützte Mobiltelefone oder Tabletts den Standardgeräten vorzuziehen.